Weiterbildung von der Steuer absetzen
Bei einer Weiterbildung kommen viele Kosten zusammen. Darunter gibt es einige Posten, die als Werbungskosten beim Staat geltend gemacht werden können. So etwa die Kursgebühren und Honorare, Prüfungsgebühren und Druckkosten für eine Abschlussarbeit. Bei vielen unbekannt können aber auch das heimische Arbeitszimmer, wo gelernt wird, geltend gemacht werden.
Auch Fahrtkosten zu Kommilitonen, mit denen man lernt, gelten als absetzbar, ebenso für Fahrten zum Unterricht, samt Verpflegung und Übernachtung. Klassische Arbeitsmittel, wie Bücher und Schreibmaterial können ebenfalls abgerechnet werden. Wer einen zweiten Haushalt am Bildungsort führt, kann diesen laut Stiftung Warentest in der Steuererklärung aufführen. Im Jahr der Zahlung können die Teilnehmer auch die Zinsen für einen Bildungskredit abrechnen.
Es lässt sich also eine Menge an Kosten sparen, wenn man über die richtigen Kenntnisse verfügt.